Psychotherapeut

Psychotherapeuten behandeln seelische Leiden, psychische Schwierigkeiten und Erkrankungen, Probleme in der Lebensführung in allen Lebensbereichen. Dazu zählen Krisen, Störungen in Beziehungen, mit dem Selbstwert, mit der Sexualität, mit der eigenen Persönlichkeit und Befindlichkeit oder im Arbeitsleben. Sie behandeln krankhafte seelische Leiden wie Depression, Burnout, Sucht- und Zwangskrankheiten, psychosomatische Erkrankungen, Antriebslosigkeit, Persönlichkeits-, Angststörungen, Verhaltensstörungen sowie psychotische Störungen.

Gesetzliche Qualifikationsanforderungen an Psychotherapeuten

Für die Zulassung zur Führung einer selbständigen Psychotherapie-Praxis besteht eine Bewilligungspflicht. Charta der Psychotherapie (Im Gegensatz zu in Arztpraxen angestellten, sogenannt „delegiert“ arbeitenden Personen, die zum Teil noch in Ausbildung sind oder aus anderen Gründen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, um als selbständige PsychotherapeutInnen arbeiten zu dürfen oder wollen).

Selbständig arbeitende Psychotherapeuten müssen erfüllen:

  • Ein abgeschlossenes Psychologiestudium einschliesslich Psychopathologie an einer schweizerischen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule und/oder gleichwertigen postgradualen Ausbildungsteilen.
  • Eine integrale Spezialausbildung in mindestens einer anerkannten, bei der Behandlung von psychischen und psychosomatischen Krankheiten und Störungen bewährten Psychotherapiemethode, die Theorie, Selbsterfahrung und Supervision in der entsprechenden Richtung umfasst.
  • Eine mindestens zweijährige klinische psychotherapeutische Tätigkeit in unselbstständiger Stellung an einer anerkannten Institution unter psychiatrischer oder psychotherapeutischer Leitung oder in einer anerkannten psychotherapeutischen Fachpraxis.

Meine Qualifikation für die Berufsausübung als Psychotherapeut

entspricht den vorgängig erwähnten gesetzlichen Anforderungen, um selbständig, also in eigener Praxis, arbeiten zu können:

- Praxisbewilligung des Kantons Zürich.

- Titel „Eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut“

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Abrechnung über Zusatzversicherung

Selbständig arbeitende Psychotherapeuten können über Zusatzversicherungen, die Psychotherapie beinhalten, abrechnen.

Abrechnung über die meisten Zusatzversicherungen möglich, da ich von santésuisse und curafutura, den Verbänden der Krankenversicherungen, als Psychotherapeut anerkannt bin.
(Eine Abrechnung über die Zusatzversicherung der Assura sowie über die Grundversicherung ist jedoch nicht möglich)

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